Liegt an Ihrem Fahrzeug ein Teil- oder Vollkaskoschaden vor, der von Ihrer Versicherung übernommen werden muss, sollte ein Kaskogutachten erstellt werden. Dieser Fall tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer selbst Schuldig ist oder der Unfallgegner nicht ausfindig gemacht werden kann.
Weitere Kaskoschäden sind zudem Wildschäden sowie Elementarschäden, wie Sturm-, Blitz-, Brand- und Hagelschäden.
Unabhängig davon, welche Variante vorliegt, geben wir unser Bestes, Ihnen schnell und zuverlässig zur Seite zu stehen.
Bei einem Kaskoschaden kann der Halter des Fahrzeugs allerdings – anders als im Falle eines Haftpflichtschadens – kein Gutachten von einem Sachverständigen seiner Wahl erstellen lassen. Diese Entscheidung trifft seine Versicherung, weil sie den Schaden selbst regulieren muss. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Beauftragung mit seiner Versicherung vorab zu besprechen und eine Präferenz für einen Sachverständigen aus der Region abzugeben.